FAQ – Häufig gestellte Fragen

QcG Förderung

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz OcG ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Das 2019 in Kraft getretene Gesetz hat ein zentrales Ziel: alle Arbeitnehmenden sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. Das Gesetz regelt vor allem die Weiterbildungsförderung.

Was ist förderbar?
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die Förderung der Weiterbildung selbst und des Arbeitsentgelts. Damit ist eine teilweise oder sogar vollständige Kostenübernahme der Schulungsmaßnahme und deren Nebenkosten möglich.
Wie stehen die Chancen?
Hierzu gibt es viel Regelungen und Ausnahmen. Deine letzte Berufsausbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück und du hast in der Zeit keine Förderung nach dem QcG erhalten? Dann stehen Deine Chancen ziemlich gut. Jetzt gibt es noch ein paar Bedingungen, die Dein Betrieb erfüllen muss.
Welche Bedingungen gibt es?

Die Weiterbildungskosten werden gefördert wenn die folgende Punkte erfüllt sind:

  1. Durch die Weiterbildung werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  2. Die Weiterbildung wird außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt.
  3. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern und die Weiterbildung und der Träger der Weiterbildungs-Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.
Ich will mich fördern lassen, was tun?

Wichtig für den Prozess der Kostenübernahme ist, dass im ersten Schritt immer die Agentur für Arbeit für ein Beratungsgespräch (Telefon: 0800 4 555520) kontaktiert werden muss. Beziehe Dich in diesem Erstgespräch auf das Job Stipendium und die gewünschte Förderung nach dem QcG, nur so kann die finanzielle Förderung der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gesichert werden.

Ist die Förderhöhe garantiert?
Nein, die konkrete Höhe der Förderung wird von Fall zu Fall individuell entschieden und lässt sich nicht im Vorfeld garantieren. Die Angaben können aber gut als Orientierung genutzt werden.